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   BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH   

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https://dejure.org/2017,46594
BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH (https://dejure.org/2017,46594)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH (https://dejure.org/2017,46594)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - B 8 SO 29/17 BH (https://dejure.org/2017,46594)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
    Diese Begründung des Befangenheitsgesuchs ist - worauf das LSG zu Recht verweist - offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des abgelehnten Richters zu rechtfertigen (vgl dazu auch BVerfGE 131, 239 [BVerfG 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09] , juris RdNr 45).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl BVerfGK 8, 59, 60).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
    Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f), sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4); das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
    Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f), sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4); das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN).
  • BSG, 13.08.2009 - B 8 SO 13/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 23.10.2017 - B 8 SO 29/17 BH
    Erfolgt die Ablehnung eines Befangenheitsantrags nicht durch Zwischenentscheidung (dazu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 f), sondern - wie hier - in den Urteilsgründen unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, kann zwar ein Verfahrensfehler vorliegen, auf dem die Entscheidung beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4); das LSG durfte vorliegend aber ohne Verstoß gegen § 60 SGG iVm § 45 Abs. 1 ZPO das Ablehnungsgesuch in dem angegriffenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unbeachtlich werten, weil es in nicht zu beanstandender Weise einen Rechtsmissbrauch angenommen hat (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 13.8.2009 - B 8 SO 13/09 B - mwN).
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